Unternehmen Revier - Innovationsregion Mitteldeutschland
Der Bund unterstützt die Umsetzung des Kohleausstiegs mit dem Modellvorhaben „Unternehmen Revier“. Um den Strukturwandel aus den betroffenen Regionen heraus zu gestalten, setzt diese Fördermaßnahme an der Basis an: In den Revieren wurden in öffentlichen Verfahren „Regionale Innovationskonzepte“ (RIK) erarbeitet, in denen für die Innovationsregion Mitteldeutschland Förderschwerpunkte festgelegt sind:
Wasserstoff
- Neuartiger Einsatz von grünen Gasen
- Sektorenkopplung
- Optimierung von Erzeugungsprozessen
Bioökonomie
- Sicherung und Entwicklung der Rohstoffbasis
- Transfer von innovativen biobasierten Verfahren oder Produkten in die Anwendungssektoren
- Neuartiger Einsatz biobasierter Ressourcen
Kreislaufwirtschaft
- Stärkung regionaler Stoffströme
- Neuartiger Einsatz von Reststoffen und Koppelprodukten in bestehenden und neuen Produkten
- Reststoff-Recycling
Digitalisierung
- Innovativer Einsatz von Data Analytics zur Produkt- und Prozessoptimierung sowie für neue Wertschöpfung
- Ausbau des Kompetenzfeldes Cybersicherheit
- Stärkung der Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft
Themenoffen
- Qualifizierung und Fachkräftesicherung
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Mitteldeutsches Revier
- Cluster- und Innovationsmanagement
Bewerben können sich privatwirtschaftliche Unternehmen und unternehmensgetragene Netzwerke mit Sitz oder Standort in den Landkreisen Altenburger Land, Anhalt Bitterfeld, Burgenlandkreis, Leipzig, Mansfeld-Südharz, Nordsachsen und Saalekreis sowie den Städten Halle (Saale) und Leipzig. Gefördert werden investive und nicht-investive Projekte mit einer Förderquote von bis zu 60 % für Unternehmen (Netzwerke bis zu 90 %) und einer Projektlaufzeit bis max. 1,5 Jahren. Einzelprojekte erhalten eine Fördersumme von max. 300.000 €, bei Verbundprojekten ist eine Gesamtfördersumme von max. 900.000 € möglich.
Seit 2017 wurden bereits 73 Projekte mit insgesamt rund 10 Mio. € gefördert. Die Teilnahme am aktuellen Wettbewerb ist bis 6. Mai 2025 möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich und unter: