Strukturstärkungsgesetz
Mit dem Strukturstärkungsgesetz (StStG) (Richtlinie Sachen-Anhalt Revier 2038) werden bis zum Jahr 2038 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro „für einen Transformationsprozess hin zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland bis Mitte des Jahrhunderts“ zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz ist in zwei Armen angelegt. 26 Milliarden Euro stellt und steuert der Bund und weitere 14 Milliarden Euro sind der Länderförderung zugeordnet. 12 % der Gesamtsumme fallen auf das sachsen-anhaltische Fördergebiet, welches aus dem Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle (Saale), Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld besteht.
In den Fördergebieten werden investive Maßnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützt. Auch private Träger können berücksichtigt werden, wenn sie kommunale Aufgaben erfüllen und das Vorhaben den förderrechtlichen Bedingungen bzw. den Handlungsfeldern entspricht. Die EWG berät die potenziellen Projektantragsteller im Vorfeld und steuert die Auswahl der Projekte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Die Förderung von nicht-investiven, personenbezogenen Maßnahmen ist über das Programm STARK (Richtlinie STARK) möglich. Die EWG ist Ihr Partner bei der Antragstellung. Weitere Informationen und Unterlagen zu STARK finden Sie hier. Besuchen Sie doch auch die Websites zum Strukturwandel in Sachsen-Anhalt.
Die Angebote des EWG-Projektteams für den Strukturwandel im Rahmen des Vorhabens: Unterstützung der zehn Gebietskörperschaften, des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und weiterer Träger bei der Entwicklung von Projekten zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen werden: Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.